GUTACHTEN / BEFUNDE / BEWERTUNG

GUTACHTEN / BEFUNDE / BEWERTUNG

PhysCon ZT ist Ihr Experte für Gutachten- und Befunderstellung sowie für Bewertungen rund um Immobilien.

Wir bieten Ihnen neutrale und fundierte Bewertungen:

  • Objektsicherheitsprüfungen nach ÖNORM B1300 + B1301
  • Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten
  • Ankaufsüberprüfungen – Due Diligence
  • Bautechnische Gutachten und Bauwerksprüfungen
  • Nutzwertgutachten – Parifizierungen
  • Beweissicherungen
  • Baufortschrittsbestätigungen gem. Bauträgervertragsgesetz
  • Prüfingenieurleistungen
  • Erstellung von Bauwerksbüchern
  • Gutachten für Haus / Wohnung / Grundstück

Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B1300

Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Objektssicherheitsüberprüfungen schützt den Eigentümer im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht. Wir empfehlen daher Bestandseinheiten in regelmäßigen Abständen auf ihren baulichen Zustand und mögliche Gefahrenpotenziale von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. So lässt sich das Risiko eines Schadens und einer eventuell daraus resultierenden zivilrechtlichen Haftung von vornherein minimieren.

Was können wir für Sie tun?

  • Durchführung der Begehungen nach ÖNORM B1300
    • Überprüfung des Baubestandes
    • Erhebung allfälliger sofortiger Instandsetzungsmaßnahmen
    • Überprüfungsprotokoll mit „Zustands-Ampel“ für zukünftige Inspektionen
  • Erstellen des Inspektionsplan
    • Was ist zukünftig zu prüfen
    • Wann / wie oft wird geprüft
    • Durch wen wird geprüft
  • Zusammenstellen des digitalen Gebäudeaktes/Bauwerksbuch
    • Gebäudesteckbrief
    • B1300 – Protokolle
    • Konsenspläne
    • Bescheide und Bewilligungen
    • Energieausweis
    • Gutachten, Befunde etc.

Vergleichbar mit einem Wartungsvertrag bieten wir auch regelmäßige zukünftige Objektsicherheitsprüfungen unter Berücksichtigung von ÖNORM B1300 an.

Was haben Sie von regelmäßig durchgeführten Objektsicherheitsprüfungen?

  • Sicherung einer optimalen Bauwerksqualität
  • Alle Unterlagen sind digital und übersichtlich verfügbar
  • Die Objektsicherheit kann den Behörden jederzeit nachgewiesen werden
  • Sie wissen zukünftig genau was, wann, durch wen und wie geprüft wird
  • Die gesetzlichen Verpflichtungen werden unter Berücksichtigung aller in der ÖNORM B1300 relevanten Aspekte erfüllt

Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten

Wir bieten Verkehrswertermittlungen für private, gewerbliche und industrielle Liegenschaften an. Außerdem bewerten wir als Sachverständige Grundstücke in ganz Österreich und unterstützen Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.

Due-Dillingence-Prüfung Stärken und Schwächen einer Immobilie

Bei einer technischen Due-Diligence-Prüfung bewerten wir Ihr eine Liegenschaft für den Kauf- oder Verkaufsprozess in Bezug auf:

  • Bestehende bauliche Mängel und Sanierungsbedarf
  • Chancen und Risiken in der Planung
  • Chancen und Risiken in der Verwertung (z. B. durch Bewertung der Grundrisse und der Mietverträge)
  • Risiken in Bezug auf (bestehende) Bewilligungen und sonstige Behördenthemen.

Bautechnische Gutachten und Bauwerksprüfung

Zu unserem Leistungsbild im Bereich Bauwerksprüfung zählen

  • Sachverständigen Gutachten im Hochbau
  • Statisch-konstruktive Prüfung (z.B. bei Rissbildungen)
  • Bauphysikalische Begutachtung (Feuchtigkeit und Wärmeschutz)
  • Ursachenerhebung bei Feuchtigkeit und Schimmel
  • Thermografie Kälte- und Wärmebrücken
  • Wiederkehrende Brücken- + Tragwerksprüfungen
  • Überprüfung Sonderbauwerke (Lärmschutzwände, Stützmauer, etc.)

Nutzwertgutachten + Parifizierung

Für den Verkauf einer Wohnung oder eines Hausanteiles (Neubau und Bestand) ist für das Grundbuch ein Nutzwertgutachten (NWG) erforderlich.
Wir erstellen für Ihr neues Wohnungseigentumsobjekt das zur Verbücherung erforderliche NWG. Ebenso ändern wir bei Bedarf bestehende Gutachten auf Grund baulicher Veränderungen entsprechend ab.

Beweissicherung

Wir empfehlen vor jeglicher Baumaßnahme am eigenen Objekt und auch den Nachbarobjekten eine Beweissicherung durchzuführen. Durch die sachverständige Dokumentation des Bestandes lässt sich nach der Bauführung leicht bzw. oftmals überhaupt erst die Zuständigkeit für aufgetretene Mängel und Schäden zuordnen.

Baufortschrittsbestätigung im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes

Für Bauträger bzw. zur Freigabe der Zahlungstranchen Ihres Finanzinstitutes werden im Sinn des Bauträgervertragsgesetzes die Bestätigung der erreichten Baufortschrittsmeilensteine durch einen Ziviltechniker erforderlich. Wir bestätigen nach einer entsprechenden Begehung des Objektes den erreichten Baufortschritt mit unserem Rundsiegel.

Prüfingenieur

In vielen österreichischen Bauordnungen werden begleitende Überprüfungen sowie Abnahmen insbesondere auch Schlussfeststellungen durch einen Prüfingenieur gefordert. Als Zivilingenieure begutachten wir laufend die Übereinstimmung der Bauführung mit den bewilligten Plänen, geltenden Normen, verwendete Baumaterialen, etc. und stellen die für die Fertigstellungsmeldung erforderlichen Bestätigungen dazu aus.